Gesundheit

Hier finden Sie Informationen zum Thema «Gesundheit»

Schulzahnpflege

Die Schulleitung koordiniert in Zusammenarbeit mit dem Schulzahnarzt die obligatorischen jährlichen Untersuche. Falls Eltern den Untersuch auf eigene Kosten beim privaten Zahnarzt ausführen lassen wollen, können sie das Schulzahn-Kontrollheft bei der Klassenlehrperson anfordern und es durch den privaten Zahnarzt ausfüllen lassen. Nach erfolgtem Untersuch ist das Schulzahn-Kontrollheft umgehend der Klassenlehrperson zu retournieren.

Der private Untersuch muss jeweils bis Ende Juni des laufenden Schuljahres durchgeführt und im Schulzahn-Kontrollheft eingetragen werden.

SmilePraxis Malans AG

Karlihofstrasse 14a

7208 Malans

Schularzt

Beim Schuleintritt

Den Eltern wird im zweiten Kindergartenjahr der «Elternbrief» sowie das «Impfmerkblatt» und das Blatt «Erhebungen über den Gesundheitszustand der Kindergarten- und Schulkinder» abgegeben. Die Eltern werden angehalten, die Vorschuluntersuchung beim Kinder- oder Hausarzt bis spätestens 31. August durchführen zu lassen. Der Kinder- oder Hausarzt untersucht das Kind, kontrolliert die Impfungen und impft je nach Bedarf nach. Das Blatt «Erhebungen über den Gesundheitszustand» und das Blatt «Rückmeldung an den Schularzt» werden vom untersuchenden Arzt an den zuständigen Schularzt weitergeleitet.

Funktion des Schularztes

Der Schularzt ist nebst diesen Kontrollen generell als ärztlicher Berater in allen Fragen der Schulgesundheit und Hygiene, in vertrauensärztlicher Funktion sowie als medizinische Fachperson in Fragen der Gesundheitsförderung, der Gesundheitserziehung und der spezifischen Prävention zuständig. In Projekte der Gesundheitsförderung und Gesundheitserziehung soll er eingebunden werden, sich in Absprache mit der Schulleitung an Themen der Gesundheitserziehung beteiligen und für Gespräche zur Verfügung stehen.

Er ist nicht der Notfallarzt für die Schülerinnen und Schüler. Bei Bedarf soll zuerst der Hausarzt kontaktiert werden.

Kostenträger

Die Erstuntersuchung bei Schuleintritt wird als kostenpflichtige präventive Leistung durch die Krankenkasse übernommen, alle späteren Leistungen nach dem vollendeten 6. Lebensjahr werden vom Schulträger übernommen.

Gruppenpraxis Küblis

Hauptstrass 44

7042 Küblis

Datenschutzhinweis

Diese Webseite verwendet Cookies. Mehr Informationen zu den verwendeten Diensten auf dieser Webseite stehen in den Datenschutzinformationen.