Gemäss Schulgesetz können max. 3 einzelne Urlaubstage, sogenannte Jokertage, pro Schuljahr beantragt werden. Ein Jokertag wird jeweils fix für die Auffahrtsbrücke verwendet. Der Antrag für die verbleibenden zwei Jokertage ist spätestens 2 Tage vor gewünschtem Bezug durch eine erziehungsberechtigte Person bei der Klassenlehrperson einzureichen. Halbe Schultage gelten als ganze Jokertage.
Für Ferienverlängerungen und in der letzten Schulwoche des Schuljahres können Jokertage nur in begründeten Ausnahmefällen bezogen werden. Allfällige Urlaubsgesuche für diesen Tag sind schriftlich bei der Schulleitung einzureichen. Die Eingabefrist beträgt 2 Wochen.
Ferienverlängerungen (durch Jokertage und Urlaubsgesuche) werden ohne zwingende Begründungen nur einmal pro Kind/Primarschulkarriere bewilligt.
Im Falle einer Zuwiderhandlung behält sich der Schulrat – gemäss Art. 96 des Schulgesetzes des Kantons Graubünden – das Recht vor, pro verpassten Schultag und Kind eine Busse von 250 Fr. auszusprechen.
Dauer | Eingabefrist | Einreichung |
bis 5 Tage | 2 Wochen, schriftlich | Schulleitung |
ab 5 bis 12 Tage | 4 Wochen, schriftlich | Schulleitung + Schulrat |
mehr als 12 Tage | 6 Wochen, schriftlich | Amt für Volksschule (AVS) |
Alle Urlaubsgesuche müssen gemäss obenstehender Auflistung durch den Schulrat bewilligt werden.