Absenzen

Jokertage

Gemäss Schulgesetz können max. 3 einzelne Urlaubstage, sogenannte Jokertage, pro Schuljahr beantragt werden. Ein Jokertag wird jeweils fix für die Auffahrtsbrücke verwendet. Der Antrag für die verbleibenden zwei Jokertage ist spätestens 2 Tage vor gewünschtem Bezug durch eine erziehungsberechtigte Person bei der Klassenlehrperson einzureichen. Halbe Schultage gelten als ganze Jokertage.

Für Ferienverlängerungen und in der letzten Schulwoche des Schuljahres können Jokertage nur in begründeten Ausnahmefällen bezogen werden. Allfällige Urlaubsgesuche für diesen Tag sind schriftlich bei der Schulleitung einzureichen. Die Eingabefrist beträgt 2 Wochen.


Urlaubsgesuche

Ferienverlängerungen (durch Jokertage und Urlaubsgesuche) werden ohne zwingende Begründungen nur einmal pro Kind/Primarschulkarriere bewilligt.

Im Falle einer Zuwiderhandlung behält sich der Schulrat – gemäss Art. 96 des Schulgesetzes des Kantons Graubünden – das Recht vor, pro verpassten Schultag und Kind eine Busse von 250 Fr. auszusprechen.

Dauer

Eingabefrist

Einreichung

bis 5 Tage

2 Wochen, schriftlich

Schulleitung

ab 5 bis 12 Tage

4 Wochen, schriftlich

Schulleitung + Schulrat

mehr als 12 Tage

6 Wochen, schriftlich

Amt für Volksschule (AVS)

Alle Urlaubsgesuche müssen gemäss obenstehender Auflistung durch den Schulrat bewilligt werden.

Schule Küblis

Sponda 6

7240 Küblis

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